Fakultät für Biologie
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Hilfskräfte / Werkverträge

Hilfskräfte

Vertragserstellung

  • Für die Erstellung eines Hilfskraftvertrags senden Sie das Formular Personalmaßnahmen bitte bis spätestens 6 Wochen vor Vertragsbeginn an die Geschäftsstelle. Wir setzen uns zur Vertragserstellung direkt mit der Hilfskraft in Verbindung.
  • Für die Einstellung von Tutorinnen/Tutoren in der Kursbetreuung verwenden Sie bitte diese Tabelle.

Studentische Hilfskräfte

  • Voraussetzung: Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule in Deutschland
  • Tätigkeiten: wissenschaftliche Hilfskrafttätigkeiten (z.B. Kursbetreuung, Korrekturen, Zusammenstellung wissenschaftlicher Materialien)

Urlaubsanspruch

  • Urlaub wird nach Absprache mit der/dem Vorgesetzten/Kursleitung schriftlich mit dem Formular Urlaubsantrag beantragt und mit den Unterschriften der Hilfskraft sowie der/des Vorgesetzten an den Stundenzettel geheftet und an die Geschäftsstelle gesendet.

Zeiterfassung

  • Die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit ist nach §17 Mindestlohngesetz verpflichtend für alle geringfügig Beschäftigten (monatliches Entgelt bis 538,- € - Minijob). Die Unterschrift der/des Vorgesetzten/Kursleitung bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
  • Die Stundenzettel sind zusammen mit Urlaubsanträgen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen am Anfang des Folgemonats im Postfach der Geschäftsstelle an der Pforte abzugeben.
  • Mit den verlinkten Formularen der Stundenzettel für Laborhilfskräfte sowie Kurshilfskräfte erfolgt die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit.

Werkverträge

  • Werkverträge sind vor Beginn durch das Personaldezernat der LMU München zu prüfen und erst nach Genehmigung durch die Zentrale Universitätsverwaltung gültig.
  • Bitte beantragen Sie Werkverträge mindestens 6 Wochen vor geplantem Beginn per E-Mail bei der Geschäftsstelle unter Angabe folgender Informationen des Auftragnehmers:
  • Weiterhin benötigen wir die folgenden Informationen des Auftraggebers:
    • Beginn des Werkes, Datum der Ablieferung des Werkes,
    • Ort der Leistungserbringung,
    • vorgesehene Vergütung,
    • Verbuchung (Kapitel, Titel, Aost.).
  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.