Fakultät für Biologie
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DFG

Zuwendungen der DFG

  • Die Kolleginnen und Kollegen des Teams Nationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung bieten Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von DFG-Projekten und stellen die entsprechenden DFG-Vordrucke zur Verfügung. Den Kontakt stellen wir bei Interesse gerne für Sie her.
  • Nach Bewilligung des Projektes werden durch die Geschäftsstelle die Drittmittelanzeige sowie die Verpflichtungserklärung erstellt und an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet.
  • Ferner bitten wir Sie, alle an der Durchführung des Drittmittelvorhabens Beteiligten auf Seiten der LMU jeweils eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese in der Geschäftsstelle vorzulegen.

Projektabwicklung

  • Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
    • Einrichten einer Anordnungsstelle,
    • Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen,
    • Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
    • Finanzieller Abschluss.
  • Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung insbesondere
    • den Zuwendungsbescheid (Bewilligung) der DFG inkl. aller Nebenbestimmungen,
    • den dem Zuwendungsbescheid zu Grunde liegenden Antrag sowie
    • die maßgeblichen Verwendungsrichtlinien der DFG.
  • Mit dem Projekt kann grundsätzlich begonnen werden, sobald der Zuwendungsbescheid der DFG eingegangen ist.
  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.

Weitere Förderprogramme der DFG

  • Für Informationen zu weiteren Förderprogrammen der DFG, z.B. DFG-Forschergruppen, Sachbeihilfen mit Modul "Eigene Stelle", Emmy-Noether-Programm oder Heisenberg-Programm, stellen wir ebenfalls sehr gerne den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen des Teams Nationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung her.
  • Bitte kontaktieren Sie für geplante Vorhaben in Ihrem Bereich die Geschäftsstelle frühzeitig aufgrund der erforderlichen Arbeitgebererklärung, die mit dem Antrag einzureichen ist