Fakultät für Biologie
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Leistungsanerkennung in der Biologie

Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach Leistungen in Biologie oder anderen Naturwissenschaften erworben, können Sie die Anerkennung dieser Leistungen beantragen. Die Anerkennung von Leistungen wird in der Studienordnung im §27 geregelt. Zuständig für die Anerkennung von Leistungen ist grundsätzlich der Prüfungsausschuss bzw. die StudiengangskoordinatorInnen. Für die Anerkennung im Bachelorstudiengang und in den Lehramtsstudiengängen wenden Sie sich bitte an: den jeweiligen Studiengangskoordinator/in. Für die Anerkennung in einem der Masterstudiengänge wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren der Masterprogramme: Ansprechpartner

Anerkennung für:

Bereits an der LMU immatrikulierte Studierende

Quereinstieg - Bachelor

Quereinstieg Lehramt

Für bereits an der Fakultät für Biologie der LMU immatrikulierte Studierende:

  • Die Anerkennung von Leistungen, die vor Ihrer Immatrikulation an der LMU absolviert worden sind, muss im ersten Semester beantragt werden.
  • Die Anerkennung von Leistungen, die während des Studiums absolviert worden sind müssen spätestens im darauffolgenden Semester nach dem Erwerb der Leistung anerkannt beantragt werden.
  • Folgende Dokumente sind im Prüfungsamt Biologie einzureichen:
  1. Antrag Antragsformular
  2. Nachweise der Leistungen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss aussagekräftige Unterlagen vorlegen, d.h. Modulhandbücher, Inhaltsangaben, Kursbeschreibungen, offizielle Leistungsnachweise mit Angaben über den Veranstaltungsumfang (SWS oder ECTS-Punkte), Noten und Veranstaltungsart, evtl. Abschlusszeugnisse. Dies ist notwendig um die Gleichwertigkeit der Veranstaltungen festzulegen.

Für Ort- und Fachwechsler/innen in den Bachelorstudiengang Biologie:

Alle Bewerbungsunterlagen für ein höheres Fachsemester sind bis 15. Juli für das Wintersemester und bis zum 15. Januar für das Sommersemester einzureichen. Neben dem Antrag an der Fakultät ist auch eine Bewerbung bei der Studentenkanzlei bzw. dem International office notwendig: Bitte beachten Sie auch die Zulassungsbedingungen der Studentenkanzlei für den Bachelorstudiengang. Bewerber/innen aus dem Ausland müssen sich gleichzeitig zu diesen Fristen auch beim international office bewerben.

  1. der Zulassungsantrag (verwenden Sie bitte das Formblatt Datei: Antragsformular)
  2. ein kurzer tabellarischer Lebenslauf,
  3. ein Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in Kopie (ohne Beglaubigung), gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung,
  4. Nachweise der bisherigen Studienleistungen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss aussagekräftige Unterlagen vorlegen, d.h. Modulhandbücher, Inhaltsangaben, Kursbeschreibungen, offizielle Leistungsnachweise mit Angaben über den Veranstaltungsumfang (SWS oder ECTS-Punkte), Noten und Veranstaltungsart, evtl. Abschlusszeugnisse. Dies ist notwendig um die Gleichwertigkeit der Veranstaltungen festzulegen

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Fakultät für Biologie
Prüfungsamt Biologie
Großhadernerstr. 2
82152 Martinsried

Nach der Zusage:
Der nächste Schritt nach der Zusage ist die Immatrikulation an der LMU.

Bei Absage:
Bei einer Absage können Sie sich an der LMU für einen anderen Studiengang oder bei anderen Universitäten für Biologie bewerben. Bitte beachten Sie die Zulassung zum Studium regelt jede Universität individuell, insofern kann jedes Verfahren unterschiedliche Kriterien beinhalten. Es ist durchaus möglich, dass Sie diese erfüllen.

Für Ort- und Fachwechsler/innen in einen Lehramtstudiengang der Fakultät für Biologie:

Für einen Antrag auf Ort- bzw. Fachwechsel in einen Lehramtsstudiengang müssen Sie sich für das Unterrichtsfach Biologie nicht bis zu einer bestimmten Frist bewerben. Bitte achten Sie darauf, dass es Immatrikulationsfristen gibt und dass die Erstellung eines Anrechnungsbescheides Zeit in Anspruch nimmt. Bewerber/innen aus dem Ausland müssen sich bis 15. Juli für das Wintersemester und bis zum 15. Januar für das Sommersemester gleichzeitig auch beim international office bewerben. Eine Voranmeldung für den Einstieg in ein höheres Fachsemester ist nicht notwendig.

An das Prüfungsamt Biologie sind folgende Dokumente einzureichen:

  1. Antrag (formlos, z. B. hiermit beantrage ich einen Wechsel in folgenden Studiengang, Fachsemester)
  2. Nachweise der bisherigen Studienleistungen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss aussagekräftige Unterlagen vorlegen, d.h. Modulhandbücher, Inhaltsangaben, Kursbeschreibungen, offizielle Leistungsnachweise mit Angaben über den Veranstaltungsumfang (SWS oder ECTS-Punkte), Noten und Veranstaltungsart, evtl. Abschlusszeugnisse. Dies ist notwendig um die Gleichwertigkeit der Veranstaltungen festzulegen

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Fakultät für Biologie
Prüfungsamt Biologie
Großhadernerstr. 2
82152 Martinsried

Nach der Zusage:
Der nächste Schritt nach der Zusage ist die Immatrikulation an der LMU.

Bei Absage:
Bei einer Absage können Sie sich an der LMU für einen anderen Studiengang oder bei anderen Universitäten für das Unterrichtsfach Biologie bewerben. Bitte beachten Sie die Zulassung zum Studium regelt jede Universität individuell, insofern kann jedes Verfahren unterschiedliche Kriterien beinhalten. Es ist durchaus möglich, dass Sie diese erfüllen.